- 19.07.2011, Markterkundungs- und Auswahlverfahren für die Breitbandversorgung für den Ortsteil Lahm
Die Gemeinde Wilhelmsthal (Einwohner 4087, Landkreis Kronach) führt für den Ortsteil
Lahm ein paralleles Markterkundungs- und Auswahlverfahren
nach der Nummer 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung
in ländlichen Gebieten durch. Die Gemeinde Wilhelmsthal weist Gebiete auf, die gegenwärtig
nicht mit Breitband versorgt sind.
Ist- und Bedarfsanalyse
Markterkundungs- und Auswahlverfahren
- 02.10.2010, Bürgergebehren und Bürgerentscheid auf Gemeindeebene
Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid''
ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst
zu entscheiden. Ein Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Rechtsgrundlage ist der Art. 18a Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung
- GO).
Bürgerbegehren/Bürgerentscheide sind nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
der Gemeinde zulässig. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, die kraft Gesetz
dem ersten Bürgermeister obliegen, Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
die Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bürgermeister und der Gemeindebediensteten
und die Haushaltssatzung.
Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit ''Ja''
oder ''Nein'' zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Es
muss zudem bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden
zu vertreten. Das Bürgerbegehren muss je nach Gemeindegröße von 3% bis 10% der Gemeindebürger
unterschrieben sein.
Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Gemeinderat
dessen Zulässigkeit feststellen; anschließend findet ein Bürgerentscheid statt.
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem
sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit
muss in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20%, bis zu 100.000 Einwohnern
mindestens 15% und in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 %
der Stimmberechtigten (d.h. der wahlberechtigten Gemeindeangehörigen) betragen.
Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb
von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen; die Frist kann im Einvernehmen
mit den vertretungsberechtigten Personen um maximal 3 Monate verlängert werden.
Die für ein Bürgerbegehren aufgewendeten Kosten werden von der Gemeinde nicht erstattet;
demgegenüber trägt die Kosten des Bürgerentscheids die Gemeinde.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- 26.02.2010, Kämmerer Willi Dressel verabschiedet

In einer internen Feierstunde im Rathaus wurde Kämmerer Willi Dressel in den Ruhestand
zum 1. März 2010 verabschiedet. Bürgermeister Wolfgang Förtsch beschrieb den Werdegang
von Willi Dressel, der 1972 vom Landratsamt Kronach zur damaligen Gemeinde Steinberg
kam. Ab Bildung der Einheitsgemeinde Wilhelmsthal 1978 übte er die Funktion des
Gemeindekämmerers aus. Bürgermeister Förtsch hob heraus, dass Willi Dressel mit
großem Verantwortungsbewusstsein und Fachwissen die gemeindlichen Finanzen bewirtschaftet
habe. Über die Gemeinde Wilhelmsthal hinaus habe er sich einen guten Ruf erworben.
Geschäftsleitender Beamter Manfred Zeitler sprach den Dank der Kolleginnen und Kollegen
für ein gutes, menschliches Miteinander aus. Bürgermeister und Mitarbeiter wünschten
Willi Dressel Gesundheit und viel Freude im wohlverdienten Ruhestand. Willi Dressel
steht zunächst der Gemeinde noch einige Monate in einer Beraterfunktion zur Verfügung.
Nachfolger als Kämmerer der Gemeinde ist Verwaltungsoberinspektor Alexander Punzelt.
Auf unserem Foto (von links): Bürgermeister Wolfgang Förtsch, Alexander Punzelt,
Gabriele Bayer, Willi Dressel, Christine Jakob, Manfred Zeitler, Ines Löffler, Mario
Kotschenreuther, Ute Grebner, Gerhard Dietz.
- 19.10.2009, Markterkundungs- und Auswahlverfahren für die Breitbandversorgung
Die Gemeinde Wilhelmsthal (Einwohner 4087, Landkreis Kronach) führt für den Ortsteil
Effelter mit Effeltermühle ein paralleles Markterkundungs- und Auswahlverfahren
nach der Nummer 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung
in ländlichen Gebieten durch. Die Gemeinde Wilhelmsthal weist Gebiete auf, die gegenwärtig
nicht mit Breitband versorgt sind. Besonders betroffen ist der Ortsteil Effelter
mit 282 Einwohnern. Im Rahmen der baulichen Infrastruktur wurde im Ortsteil Effelter
bereits ein Glasfaserkabel sowie eine Abzweigmuffe im Zuge der Breitbandversorgung
von Nachbargemeinden verlegt. Weiterhin wurde bei Erdarbeiten im Ortsteil Effelter
ein 75 Meter langes Leerrohr bis zum Verteilerkasten verlegt. Der Ortsteil Effelter
liegt auf einem Mittelgebirgshöhenzug des Frankenwaldes. Die bauliche Ausdehnung
der Ortschaft erstreckt sich sowohl auf die linke als auch die rechte Seite des
Höhenzuges.
Hinweis: Der Zeitraum für das Auswahlverfahren wurde verlängert!
Ist- und Bedarfsanalyse
Markterkundungs- und Auswahlverfahren
- 11.12.2008, Neuregelung des Wohngeldrechts - Rechtzeitig Erhöhungsantrag stellen
Das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts vom 24.09.2008 tritt am 01.01.2009
in Kraft. Die zuständige Wohngeldstelle beim Landratsamt Kronach hat uns über verschiedene
Änderungen informiert, die wir gerne an Sie weitergeben.
In diesem Gesetz wurden u.a. die Höchstbeträge für die Miete und die Belastung deutlich
angehoben. Wird in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung noch zwischen Wohnraum unterschieden
der bezugsfertig geworden ist bis zum 31.12.1965, ab 01.01.1966 bis 31.12.1991 und
ab 01.01.1992, sieht das neue Wohngeldgesetz hier keine Unterscheidung hinsichtlich
der Bezugsfertigkeit mehr vor.
Somit könnten für Bewohner von vor 01.01.1992 bezugsfertig gewordenen Wohnraum höhere
Sätze in Betracht kommen.
Da jedoch nicht automatisch eine Anpassung zum 01.01.2009 erfolgen wird (weil z.B.
der Bewilligungszeitraum über diesen Zeitpunkt läuft) könnten Sie an der Erhöhung
nur vor Ablauf des genehmigten Zeitraumes teilhaben, wenn ein entsprechender Erhöhungsantrag
rechtzeitig gestellt wird.
Falls Sie von der Neuregelung betroffen sind, stellen Sie bitte rechtzeitig (spätestens
im Januar 2009) den Erhöhungsantrag.
Gemeinde Wilhelmsthal,
Andrea Förtsch, Veraltungsamtsinspektorin